
EU-Whistleblower-Richtlinie
2019 hat die EU die "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", auch Whistleblower-Richtlinie genannt, verabschiedet. Seit dem 17. Dezember 2021 gilt sie auch für deutsche Organisationen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgeber:innen, um Missstände in Organisationen zu unterbinden und aufzudecken.
Dafür werden öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
ihre hinweise
Über diese Webseite können Sie Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht oder bestehende Verordnungen an die unabhängige interne Meldestelle abgeben.
Sie können alternativ auch Ihre Hinweise
- als Mail über die E-Mail-Adresse hinweise@svb-muelot.de
(Nicht vergessen den Arbeitgeber anzugeben!) - telefonisch über die Rufnummer 02571/5402 220
- oder persönlich
Ihre Identität bleibt vertraulich. Wir legen Ihre Identität nur offen, wenn Sie einwilligen oder eine notwendige und erforderliche Pflicht aus behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen besteht. In einem solchen Fall werden wir Sie darüber informieren, soweit dies nicht durch diese Anordnung untersagt wird.
Ihre Angaben und die Tatsache, dass Sie uns kontaktiert haben, werden absolut vertraulich – auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber – gehandhabt. Alle Informationen zu Ihren Hinweisen bleiben bei den zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitenden der Meldestelle.
Wenn Sie uns Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung der Meldung und spätestens innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung, Bearbeitung und eventuellen Folgemaßnahmen.
Ergänzende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung: