EU-Whistleblower-Richtlinie

2019 hat die EU die "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", auch Whistleblower-Richtlinie genannt, verabschiedet. Seit dem 02. Juli 2023 gilt sie im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) auch für deutsche Organisationen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgeber:innen, um Missstände in Organisationen zu unterbinden und aufzudecken.

Dafür werden öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. 

Ihre Hinweise

Über diese Webseite können Sie Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht oder bestehende Verordnungen an die unabhängige interne Meldestelle abgeben.

Sie können alternativ auch Ihre Hinweise

abgeben. 

Ihre Identität bleibt vertraulich. Wir legen Ihre Identität nur offen, wenn Sie einwilligen oder eine notwendige und erforderliche Pflicht aus behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen besteht. In einem solchen Fall werden wir Sie darüber informieren, soweit dies nicht durch diese Anordnung untersagt wird.

Ihre Angaben und die Tatsache, dass Sie uns kontaktiert haben, werden absolut vertraulich – auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber – gehandhabt. Alle Informationen zu Ihren Hinweisen bleiben bei den zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitenden der Meldestelle.

Wenn Sie uns Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung der Meldung und spätestens innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung, Bearbeitung und eventuellen Folgemaßnahmen.

Ergänzende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung:

Unsere Dienstleistung

Datenschutzkonforme Hinweiskanäle für Ihre Organisation


Wir richten für Sie datenschutzkonforme Meldekanäle per Telefonhotline, der Internetseite "hinweise.de" und E-Mail ein. Über diese Kanäle nehmen wir die Meldungen entgegen, prüfen sie auf Plausibilität und veranlassen bei Ihnen geeignete Folgemaßnahmen. Dabei informieren wir – falls gewünscht  die Hinweisgeber:innen.

  • Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität der Meldenden
  • Datenschutzkonforme interne Meldekanäle
  • Einfache Nutzung rund um die Uhr, sodass externe Kanäle weniger genutzt werden
  • Aufbau einer Hinweisgeberschutzorganisation
  • Dokumentation und Anfertigung von Hinweisdokumenten 
  • Keine Interessenskonflikte 
  • Wahrung von Löschungsverpflichtungen

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